Die Kontrolle am Flughafen Köln/Bonn endete für zwei Niederländerinnen mit der Einleitung eines Steuerstrafverfahrens. Der Kölner Zoll stellte Luxus-Handtaschen und -Schuhe im Wert von mehr als 35.000 Euro sicher.
Am frühen Morgen des 28. Oktober 2025 kontrollierten Zollbeamte am Flughafen Köln/Bonn das Gepäck einer 57-jährigen Frau und ihrer 25-jährigen Tochter nach ihrer Rückkehr aus Dubai. Die beiden Reisenden aus den Niederlanden hatten den grünen Ausgang für anmeldefreie Waren gewählt und wurden auf mögliche Verstöße überprüft.
Im Koffer der Mutter entdeckten die Beamtinnen und Beamten vier Marken-Handtaschen im Wert von rund 13.000 Euro. Im Gepäck der Tochter befanden sich fünf weitere Designer-Handtaschen sowie drei Paar Luxus-Schuhe, die einen Wert von etwa 22.000 Euro hatten. Insgesamt überschritt der Wert der sichergestellten Waren die für Flugreisende geltende Freigrenze von 430 Euro deutlich.
Zoll stellt Luxus-Waren sicher – Abgaben nicht gezahlt
Die sofort vor Ort berechneten Einfuhrabgaben beliefen sich nach Angaben des Pressesprechers des Hauptzollamts Köln, Jens Ahland, auf nahezu 8.500 Euro. Da weder Mutter noch Tochter diesen Betrag begleichen konnten, stellte der Zoll die Waren sicher. Gegen beide Frauen wurde unmittelbar ein Steuerstrafverfahren eingeleitet. Über mögliche weitere Konsequenzen machte die Behörde keine Angaben. Die Angaben können sich im weiteren Verlauf noch ändern.
Informationen zu Reisebestimmungen und Abgaben
Reisende, die Waren mit einem Wert oberhalb der Freigrenze nach Deutschland einführen, müssen diese beim Zoll anmelden. Zollbestimmungen und ein Abgabenrechner finden sich auf der Website des Zolls. Die Polizei machte hierzu keine Angaben.











