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Köln beschließt neue Rettungsdienstsatzung ohne Kostenbeteiligung für Hilfesuchende

Stadtrat setzt auf Finanzierung über Pauschalen und Einigung mit Krankenkassen. Kostenträger verzichten auf Festbeträge.

von Alexander Franz
5. Februar 2026
in Köln
Lesezeit: 1 Min. Lesezeit
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Rettungswagen der stadt Köln - Foto: Bjoern Wylezich

Rettungswagen der stadt Köln - Foto: Bjoern Wylezich

Köln

Köln – Der Rat der Stadt Köln beschließt am Donnerstag eine neue Rettungsdienstsatzung. Für Hilfesuchende entstehen bei Einsätzen künftig keine direkten Kosten. Die Kalkulation ist mit den Krankenkassen abgestimmt. Kostenträger verzichten auf Festbeträge.

Der Rat der Stadt Köln verabschiedet am Donnerstag eine neue Satzung für den Rettungsdienst. Die Stadt gibt an, dass das Regelwerk nach Abstimmungen mit den Krankenkassen beschlossen wird. Ziel ist eine geänderte Finanzierungsstruktur für Rettungseinsätze ohne Eigenbeteiligung der Hilfesuchenden.

Keine Kostenbeteiligung bei Rettungseinsätzen

Nach Angaben der Stadt Köln ist mit den Kostenträgern Einvernehmen über die Kalkulation der Rettungsdienste erzielt. Damit entfallen Festbeträge, die Krankenkassen der Stadt sonst hätten vorgeben können. Kölnerinnen und Kölner, die den Rettungsdienst in Anspruch nehmen, müssen daher künftig nicht für die Einsätze zahlen.

Neues Finanzierungssystem für den Rettungsdienst

Die neue Satzung sieht Pauschalen für Einsätze vor. Die Pauschale für den Einsatz eines Rettungswagens beträgt künftig 556,69 Euro pro Einsatz. Zuvor lag der Betrag bei 609 Euro. Einsätze mit Notarzt werden mit 820,05 Euro berechnet, zuvor waren es 590 Euro. Zusätzlich werden die Kosten der Leitstelle in Höhe von 21,33 Euro pro Einsatz sowie eine Kilometerpauschale von 0,29 Euro ab dem ersten Kilometer erhoben.

Die Berechnung dieser Kosten betrifft ausschließlich die Abrechnung zwischen Stadt und Kostenträgern. Für Hilfesuchende entstehen dadurch keine direkten Belastungen.

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Quelle: Köln
Schlagwörter: GesundheitKölnPolitikRettungsdienstStadtverwaltung
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