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Startseite Region Rhein-Erft-Kreis

Geflügelpest-Verdacht: 500 Tiere in Hürth getötet

Sperrzone von zehn Kilometern im Rhein-Erft-Kreis und Teilen Kölns eingerichtet

von Alexander Franz
7. November 2025
in Rhein-Erft-Kreis
Lesezeit: 3 Min. Lesezeit
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Stallgebäude mit Sperrband

Stallgebäude mit Sperrband – Quelle: KI-Generierung/DALL·E

Rhein-Erft-Kreis

Im Rhein-Erft-Kreis ist ein Verdachtsfall auf Geflügelpest vom Typ H5N1 bestätigt worden. Wie der Kreis mitteilte, wurde in einem Geflügelbestand in Hürth die Hochpathogene Aviäre Influenza (HPAI) nachgewiesen. Eine erste Beprobung durch das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt Rhein-Ruhr-Wupper (CVUA RRW) ergab ein positives Ergebnis. Die endgültige Bestätigung durch das Friedrich-Loeffler-Institut steht noch aus.

500 Tiere vorsorglich getötet

In dem betroffenen Hürther Betrieb wurden etwa 500 Tiere gehalten. Nachdem vier Tiere verendet aufgefunden worden waren, leitete das Veterinäramt des Rhein-Erft-Kreises am 2. November eine Untersuchung ein. Die vollständige Keulung des Tierbestands erfolgte am Donnerstag, 6. November, durch die Tierseuchen-Vorsorge-Gesellschaft aus Hamm. Diese Maßnahme sei nach Angaben des Kreises notwendig gewesen, um eine Ausbreitung des hochansteckenden Virus zu verhindern. Reinigungs- und Desinfektionsarbeiten sind für die kommende Woche vorgesehen.

Sperrzone tritt am 8. November in Kraft

Zum Schutz vor einer weiteren Verbreitung der Seuche hat der Rhein-Erft-Kreis eine Allgemeinverfügung erlassen, die ab Samstag, 8. November, in Kraft tritt. Sie legt eine Sperrzone mit einem Radius von zehn Kilometern rund um den betroffenen Betrieb fest. Innerhalb dieser Zone befinden sich rund 200 Geflügelhaltungen – gewerbliche wie private. Aufgrund der geografischen Lage reicht das Gebiet auch in Teile des Stadtgebiets Kölns. Die Stadt Köln wird dort eigene Maßnahmen treffen.

Laut Kreisverwaltung gelten innerhalb der Sperrzone unter anderem folgende Regelungen:

  • Geflügel und gehaltene Vögel dürfen nicht in oder aus Betrieben verbracht werden.
  • Es gilt eine Stallpflicht für Geflügel.
  • Nicht wesentliche Verbringungen von Erzeugnissen, Tieren, Personen oder Fahrzeugen sind untersagt.
  • Tiere dürfen nur mit Genehmigung getötet werden.

Die vollständige Allgemeinverfügung sowie Kartenmaterial sind ab dem 8. November auf der Website des Rhein-Erft-Kreises abrufbar: www.rhein-erft-kreis.de.

Wildvögel als wahrscheinliche Überträger

Nach Einschätzung der Fachbehörden ist die Einschleppung des Virus über Wildvögel wahrscheinlich. Das Geflügelpestgeschehen entwickelt sich bundesweit dynamisch. Derzeit werden besonders viele Krankheits- und Todesfälle bei durchziehenden Kranichen gemeldet. Der Kontakt zwischen Wildvögeln und gehaltenem Geflügel gilt als größte Gefahrenquelle.

Die Kreisverwaltung appelliert an alle Geflügelhalterinnen und -halter im Rhein-Erft-Kreis, die geltenden Biosicherheitsmaßnahmen strikt einzuhalten. Zudem wird an die Pflicht zur ordnungsgemäßen Anmeldung der Tierbestände bei der Tierseuchenkasse NRW erinnert.

Hinweise an Bevölkerung und Tierfreunde

Einzelne tote Wildvögel müssen nicht gemeldet werden. Erst bei mehreren verendeten Tieren sollte das Veterinäramt informiert werden. Kranke Wildvögel dürfen nicht eingefangen oder in Tierheime gebracht werden. Eine gut gemeinte Rettung kann das Risiko einer weiteren Ausbreitung des Virus erhöhen.

Für Verbraucherinnen und Verbraucher besteht laut Kreisverwaltung keine Gefahr durch Geflügelprodukte im Handel.

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Quelle: Rhein-Erft-Kreis
Schlagwörter: GeflügelpestHürthRhein-Erft-KreisSperrzoneTierseuche
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