Im Rahmen der Schulwegsicherung hat die Polizei am Mittwochmorgen (05. November) in Siegburg Verkehrskontrollen durchgeführt. Gegen 07:40 Uhr stoppten die Beamten im Ortsteil Stallberg auf der Deutzer-Hof-Straße einen 20 Jahre alten Autofahrer, der zwei Kinder im Alter von drei und sechs Jahren auf der Rückbank beförderte.
Wie die Polizei mitteilte, waren beide Kinder nicht ausreichend gesichert. Bei einem Kind verlief der Brustgurt nicht vorschriftsmäßig, das andere saß auf einem für seine Körpergröße ungeeigneten Kindersitz und war lediglich mit einem Beckengurt angeschnallt.
Im Zuge der weiteren Kontrolle stellten die Einsatzkräfte fest, dass der Fahrer nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war. Gegen den 20-Jährigen wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet. Zusätzlich erwartet ihn ein Bußgeld wegen der unzureichenden Sicherung der Kinder.
Auch gegen den 50-jährigen Halter des Fahrzeugs wird ermittelt. Ihm wird vorgeworfen, das Fahren ohne Fahrerlaubnis zugelassen oder angeordnet zu haben.
Die Polizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Kinder bis zu einem Alter von zwölf Jahren oder einer Körpergröße unter 1,50 Metern in einem geeigneten Kindersitz gesichert werden müssen. Zudem sollten Sicherheitsgurte auch auf kurzen Fahrstrecken immer korrekt angelegt sein, um das Risiko von Verletzungen zu vermeiden.
Die Polizei machte keine weiteren Angaben zum Verlauf der Kontrolle.








