Wesseling/Köln – Allein in dieser Woche musste die Feuerwehr in Köln dreimal zu Rettungseinsätzen am Rhein ausrücken, einer davon endete tödlich. Während die Landeshauptstadt Düsseldorf seit dem 14. August 2025 das Baden im Rhein per ordnungsbehördlicher Verordnung untersagt, prüft nun auch die Stadt Wesseling, ob ein solches Verbot auf ihrem Stadtgebiet eingeführt werden soll. Die Meinungen in Politik und Verwaltung gehen dabei auseinander.
Die Kölner Feuerwehr war in den vergangenen Tagen gleich mehrfach gefordert: Dreimal rückten Einsatzkräfte aus, um Personen aus dem Rhein zu retten. In einem der Fälle, am Montag dieser Woche, endete der Einsatz tragisch – der Vermisste konnte am Mittwoch rund 110 Kilometer rheinabwärts nur noch tot geborgen werden. In einem weiteren Fall, heute Nachmittag (15. August) beim Niehler Hafen, blieb die Suche nach einem Schwimmer in roter Badehose trotz Hubschraubereinsatz erfolglos. Der Rhein gilt als hochgefährlich – Strömungen, Strudel und Schiffsverkehr können selbst geübte Schwimmer in Lebensgefahr bringen.
Wie die Stadtverwaltung Wesseling auf Anfrage mitteilte, wird derzeit geprüft, ob eine ordnungsrechtliche Verfügung zum Badeverbot im Rhein erlassen werden sollte. „Das Thema begleitet uns durch jeden Sommer“, heißt es aus dem Rathaus. Man wolle auch mit den Nachbarkommunen sprechen, um eine einheitliche Lösung zu erreichen. Allerdings weist die Verwaltung auf die personellen und finanziellen Belastungen hin, die ein solches Verbot mit sich brächte: Kontrollen müssten durch den Kommunalen Ordnungsdienst übernommen werden, was zusätzliche Kosten verursache
Die Verwaltung betont, dass unabhängig von einer städtischen Regelung für den Rheinabschnitt bei Wesseling bereits heute ein absolutes Bade- und Schwimmverbot besteht – festgelegt durch eine Bundesverordnung.
Lebensgefahr schon im Uferbereich
Aus Sicht der Wesselinger Feuerwehr ist das Risiko für Badende im Rhein erheblich. Die Gefahr beginne nicht erst in der Flussmitte, sondern schon im flachen Uferbereich, etwa am Rheinpark. Unsichtbare Unterströmungen oder plötzliche Sogwirkungen könnten eine Selbstrettung unmöglich machen. Die Stadt warnt regelmäßig in sozialen Medien.
Derzeit stehen im Uferbereich von Wesseling zwei Schilder, die auf das bestehende Badeverbot hinweisen – eines nahe der Nato-Rampe, ein weiteres mittig des Rheinstrandes. Der Kommunale Ordnungsdienst fordert Personen bei Kontrollen zum Verlassen des Wassers auf.
Bußgeldrahmen und Rechtsgrundlage
Sollte Wesseling tatsächlich ein Badeverbot erlassen, könnte sich die Bußgeldhöhe am Ordnungswidrigkeitengesetz NRW orientieren. Nach § 17 liegt der Rahmen zwischen 5 und 1.000 Euro. Über die konkrete Höhe würde im Falle einer Einführung entschieden.
FDP lehnt Verbot ab
Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Wesseling spricht sich klar gegen eine ordnungsrechtliche Verfügung aus. Fraktionsvertreter verweisen auf Eigenverantwortung und lehnen zusätzliche Verbote ab. Stattdessen setzen sie auf verstärkte Aufklärung direkt an den Einstiegsstellen – etwa über mehrsprachige Informationstafeln mit QR-Codes, die zu weiterführenden Online-Angeboten verlinken. Dort könnten auch sichere Alternativen wie Badeseen oder Freibäder genannt werden.
Zugleich räumt die FDP ein, dass das Risiko im Rheinpark hoch sei, da sich dieser an einer Außenkurve mit stärkerer Strömung befindet. Sollte es dennoch zu einem Verbot kommen, müsse es aus Sicht der Fraktion konsequent kontrolliert und geahndet werden. Dabei sei weniger die Höhe des Bußgeldes entscheidend als die Wahrscheinlichkeit, erwischt zu werden.
Die Ratsfraktionen von CDU, SPD und Grünen haben auf die entsprechende Anfrage bislang nicht geantwortet.
Hintergrund: Düsseldorf handelt bereits
Die Landeshauptstadt Düsseldorf hat am 13. August 2025 eine Verordnung erlassen, die seit dem 14. August das Baden im gesamten Stadtgebiet verbietet. Verstöße können mit bis zu 1.000 Euro geahndet werden. Begründet wurde der Schritt mit wiederholten Badeunfällen sowie Gefahren durch Strömungen, Schiffsverkehr und plötzliche Wasserstandsänderungen.
Ob Wesseling dem Düsseldorfer Beispiel folgt, ist offen. Die Stadt will zunächst die Gespräche mit Nachbarkommunen abwarten. Unabhängig davon rufen Feuerwehr und Verwaltung dazu auf, den Rhein nicht zu betreten – schon wenige Meter vom Ufer entfernt kann die Strömung lebensgefährlich werden.