Der ZOLL hat am 17. November 2025 in Köln, Bonn und dem Rhein-Sieg-Kreis im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktprüfung 147 Beschäftigte überprüft. Die Kontrolle richtete sich an Arbeitnehmer und Firmen der Sicherheitsbranche. Der Einsatz konzentrierte sich auf mögliche Verstöße gegen das Arbeitsrecht und das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz.
Nach Angaben des Hauptzollamts Köln wurden am Abend des 17. November insgesamt 147 Angestellte von 53 Sicherheitsfirmen kontrolliert. Der Einsatz fand in Köln, Bonn sowie mehreren Orten im Rhein-Sieg-Kreis statt. Die Schwerpunktprüfung erfolgte im Rahmen einer bundesweiten Aktion der Finanzkontrolle Schwarzarbeit. Bundesweit waren rund 70 Zollmitarbeiter beteiligt, um die Arbeitsverhältnisse zu überprüfen.
In Köln wurden 119 Angestellte von 39 Firmen kontrolliert, in Bonn 14 von sieben Firmen sowie im Rhein-Sieg-Kreis 14 Angestellte von sieben Firmen. Ziel war die Überprüfung, ob die Beschäftigten ordnungsgemäß zur Sozialversicherung gemeldet sind, ob sie den Mindestlohn erhalten und ob es Hinweise auf den Missbrauch von Sozialleistungen gibt.
Nach Angaben des Zollamts gibt es bei 18 Sicherheitskräften in Köln Anhaltspunkte dafür, dass sie nicht ordnungsgemäß zur Sozialversicherung gemeldet wurden. Bei sieben Personen ergaben sich zudem Hinweise auf eine mögliche Unterschreitung des gesetzlichen Mindestlohns. In 14 Fällen besteht ein konkreter Verdacht auf Leistungsbetrug im Zusammenhang mit Sozialleistungen. In elf Fällen, davon neun in Köln und zwei in Bonn, wurden die vorgeschriebenen Ausweispapiere nicht mitgeführt.
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit wertet die Ergebnisse weiter aus. Ob und in welchem Umfang es zu Verstößen gekommen ist, steht laut Pressesprecher Jens Ahland erst nach vollständiger Auswertung der Unterlagen fest. Weitere Informationen über die gesetzlichen Pflichten im Sicherheitsgewerbe stellt die Zollverwaltung bereit.
Derzeit liegen noch keine abschließenden Ergebnisse vor.










