Wesseling – Die Stadtverwaltung hat am 10. Februar den Doppelhaushalt 2026/2027 in den Rat eingebracht. Für beide Jahre werden erhebliche Defizite, sinkende Gewerbesteuereinnahmen und weitreichende Konsolidierungsmaßnahmen angekündigt. Geplant sind Steuererhöhungen und Einschnitte bei freiwilligen Leistungen, während zentrale Investitionsprojekte fortgeführt werden.
Kämmerin Karolin Beloch hat am 10. Februar den Entwurf für den städtischen Doppelhaushalt 2026/2027 im Rat der Stadt Wesseling eingebracht. Die Verwaltung rechnet für 2026 mit einem Defizit von 36,5 Mio. Euro, für 2027 mit einem Minus von 31,7 Mio. Euro. Das Haushaltsvolumen beträgt rund 177,9 Mio. Euro. Im Vorjahr lag das Defizit noch bei 65,7 Mio. Euro.
Sinkende Einnahmen und Haushaltssicherung
Im Haushaltsentwurf sind Gewerbesteuereinnahmen von 30 Mio. Euro für 2026 und 41,3 Mio. Euro für 2027 eingeplant. Zum Vergleich: In den Jahren 2022 und 2023 verzeichnete die Stadt noch 92,8 bzw. 81,7 Mio. Euro aus der Gewerbesteuer. Der Rückgang führt auf die allgemeine Weltwirtschaftslage, geopolitische Unsicherheiten und den industriellen Transformationsprozess zurück. Bereits 2025 hatte die Stadt eine Haushaltssperre und einen Nachtragshaushalt erlassen. Für den Doppelhaushalt 2026/2027 ist erstmals ein Haushaltssicherungskonzept notwendig, da die allgemeine Rücklage weiter abnimmt.
Konsolidierungsmaßnahmen und Steuererhöhungen
Im laufenden Haushaltsjahr sind zahlreiche freiwillige Leistungen gestrichen oder gekürzt worden. Dazu zählen Zuschüsse zur Altersteilzeit, das Deutschlandticket, interne Mitarbeiterevents, Mittel für das Ü3-Schwimmen in Kitas sowie Zuschüsse an Sozialvereine und digitale Schulausstattung. 2026 und 2027 plant die Stadt eine stufenweise Anhebung der Grundsteuer B von 798 auf 900 bzw. 1.000 Prozent sowie eine Erhöhung der Hundesteuer. Ab 2028 sollen die Einführung der Grundsteuer C und eine Zweitwohnungssteuer folgen. Weitere Grundsteueranpassungen sind bis 2035 vorgesehen. Beloch betonte im Rat, dass sämtliche Bereiche auf weitere Einspareffekte und Mehreinnahmen geprüft werden.
Risiko Nothaushalt bei Haushaltsablehnung
Sollte die Kommunalaufsicht des Rhein-Erft-Kreises den Haushalt nicht genehmigen, würde Wesseling in den Nothaushalt überführt. In diesem Fall dürften nicht rechtlich verpflichtende Aufwendungen ausschließlich bei zwingender Notwendigkeit getätigt werden. Freiwillige Leistungen würden vollständig entfallen. Verwaltung und Rat erhielten dann nur noch eingeschränkte Handlungsspielräume.
Investitionen weiterhin vorgesehen
Das Investitionsprogramm sieht Haushaltsansätze von 29,6 Mio. Euro für 2026 und 112,5 Mio. Euro für 2027 vor. Schwerpunkte sind der Bildungspark Urfeld, das Käthe-Kollwitz-Gymnasium, ein Interimsgrundschulgebäude in Urfeld, die Flüchtlingsunterkunft in Berzdorf, der Neubau der Obdachlosenunterkunft, sozialer Wohnungsbau in der Keldenicher Straße sowie die Sanierung und Erweiterung der Albert-Schweitzer-Grundschule. Für die geplante neue Gesamtschule sind insgesamt 70 Mio. Euro vorgesehen.
Weitere Haushaltsberatungen und Zugang zum Entwurf
Die Haushaltsberatungen in den Fachausschüssen und im Hauptausschuss starten unmittelbar und laufen bis April. Am 21. April steht der Entwurf zur Ratsentscheidung an. Bürgerinnen und Bürger können den Haushaltsentwurf nach Terminvereinbarung im Neuen Rathaus einsehen oder online auf www.wesseling.de abrufen. Die Bekanntmachung im Amtsblatt ist für den 20. Februar vorgesehen.









