Köln – Im Verfahren zum tödlichen Verkehrsunfall auf der A555 im Dezember 2023 hat ein 22-jähriger Angeklagter am siebten Verhandlungstag seine frühere Schilderung des Unfallhergangs deutlich geändert. Er räumte ein, dass er nicht wie zuvor behauptet durch den Mitangeklagten abgedrängt worden sei, sondern selbst ausgewichen sei, um eine gefährliche Situation zu entschärfen.
Geänderte Darstellung des Unfallhergangs
Der Fahrer des Mercedes berichtete, er habe seine Erinnerung an den Unfall intensiv hinterfragt und korrigierte seine frühere Aussage. Er erklärte, dass er nach der Baustelle vor der Anschlussstelle Wesseling beschleunigt habe und dann nach rechts auf den Standstreifen beziehungsweise die Auffahrt geraten sei. Kurz vor dem Ende des Beschleunigungsstreifens habe er wieder auf den rechten Fahrstreifen gezogen, wo es zur Kollision mit dem Audi des Mitangeklagten gekommen sei, der ebenfalls auf diese Spur gewechselt sei. Bremsen sei ihm in der Situation nicht eingefallen, rückblickend halte er dies jedoch für möglich. Der Airbag im Mercedes löste nicht aus, da es sich nur um eine Berührung handelte, die das System nicht als schweren Aufprall bewertete. Der Angeklagte betonte erneut, dass es kein Rennen gewesen sei, sondern der Versuch, rechts zu überholen.
Gutachten und Beweislage
Ein Gutachten bezifferte die Geschwindigkeit beider Fahrzeuge als deutlich über der erlaubten Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h. Der Kleinwagen der späteren Unfallopfer war mit rund 95 km/h unterwegs. Durch die Wucht des Aufpralls wurde das Opferfahrzeug auf etwa 160 km/h beschleunigt, stark deformiert und geriet in Brand. Bereits am fünften Verhandlungstag wurden im Gericht Überwachungsvideos gezeigt, die den Brand und die Explosion des Fahrzeugs zeigten. Eine Erweiterung des Gutachtens sieht den Mercedes zum Unfallzeitpunkt sogar mit über 200 km/h. Zusätzlich wurden Chatnachrichten verlesen, in denen sich die Angeklagten über schnelle Fahrten austauschten und eine „Fast & Furious“-ähnliche Social-Media-Serie planten.
Verhalten nach dem Unfall
Der Angeklagte schilderte, er habe sich nach dem Unfall in einem Schockzustand befunden und sei zunächst bis zur Ausfahrt Bornheim weitergefahren, bevor er die Polizei verständigte. Er versuchte, den Mitangeklagten telefonisch zu erreichen, und löschte auf Anraten seines Beifahrers später die Anrufliste, um diesen zu schützen. Ein Polizeibeamter berichtete, dass Teile der Chatkommunikation nicht mehr rekonstruierbar seien und nur noch als leere Platzhalter vorlägen.
Hintergrund und gesellschaftliche Dimension
Der Unfall ereignete sich am 1. Dezember 2023 auf der A555 in Fahrtrichtung Bonn. Die beiden Angeklagten waren damals Nachwuchsspieler des 1. FC Köln. Die Ermittlungen gehen weiterhin von einem illegalen Autorennen aus. Das Verfahren behandelt neben den technischen Details auch Themen wie Risikobewusstsein, Gruppendynamik und Selbstinszenierung. Die Folgen des Unfalls reichen weit über die unmittelbar Betroffenen hinaus. Nach Angaben des Bundesverkehrsministeriums sind im Durchschnitt 113 Menschen direkt oder indirekt betroffen, wenn ein Mensch im Straßenverkehr ums Leben kommt. Neben den Familien der Opfer sind auch Einsatzkräfte wie die Feuerwehr Wesseling nachhaltig belastet. Ein Angehöriger der getöteten 49-Jährigen äußerte gegenüber Medienvertretern Kritik daran, dass die Perspektive der Hinterbliebenen im Prozess bislang nur am Rande berücksichtigt werde.
Der nächste Verhandlungstag ist für den 13. April angesetzt. Es sollen weitere Zeugenaussagen und eine vertiefte Auswertung der Chatverläufe behandelt werden.














