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Hundebestandsaufnahme in Wesseling: Transparenz und Fairness bei der Hundesteuer

Ab Ende August wird in Wesseling eine Hundebestandsaufnahme durchgeführt, um die korrekte Anmeldung aller Hunde sicherzustellen. Meldefrist läuft.

von Alexander Franz
21. August 2024
in Wesseling
Lesezeit: 2 Min. Lesezeit
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Symbolfoto Foto: Pixel-Shot

Symbolfoto Foto: Pixel-Shot

Wesseling

Wesseling – Die Stadt Wesseling kündigt eine umfangreiche Hundebestandsaufnahme an, die am Donnerstag, den 29. August, beginnt und voraussichtlich bis zum 29. November andauern wird. Ziel dieser Maßnahme ist es, die Einhaltung der Meldepflicht für Hunde sicherzustellen und die ordnungsgemäße Erhebung der Hundesteuer zu gewährleisten. Hintergrund dieser Aktion ist die Tatsache, dass viele Hundehalterinnen und Hundehalter ihrer gesetzlichen Pflicht zur Anmeldung ihrer Vierbeiner bei der Stadtverwaltung nicht nachkommen.

Die Hundesteuer wird nahezu flächendeckend in Deutschland erhoben, und auch in Wesseling ist die Anmeldung eines Hundes Pflicht. Leider zeigt die Erfahrung, dass nicht alle Hundehalterinnen und Hundehalter dieser Verpflichtung nachkommen. Um hier für mehr Transparenz zu sorgen, hat die Stadt Wesseling die Firma Springer Kommunale Dienste GmbH beauftragt, eine systematische Hundebestandsaufnahme durchzuführen.

Ab dem 29. August werden Mitarbeitende dieser Firma in Wesseling unterwegs sein und von Tür zu Tür gehen, um die Anzahl der Hunde in den Haushalten zu überprüfen. Wichtig dabei ist, dass sich die Mitarbeitenden ausweisen können und keine Wohnungen betreten werden. Es werden keine Steuern oder Gebühren direkt vor Ort erhoben, sodass die Bürgerinnen und Bürger nicht befürchten müssen, plötzlich zur Kasse gebeten zu werden. Diese Vorgehensweise dient ausschließlich der Erfassung der gemeldeten und nicht gemeldeten Hunde im Stadtgebiet.

Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass Hundehalterinnen und Hundehalter, die ihre Hunde bisher noch nicht angemeldet haben, dies umgehend nachholen sollten. Die Anmeldung ist im Bereich Kommunale Abgaben der Stadt Wesseling möglich. Zuständig sind Frau Piehl, erreichbar unter der Telefonnummer 02236 701-243 oder per E-Mail an epiehl@wesseling.de, sowie Herr Greil, der unter der Telefonnummer 02236 701-289 oder per E-Mail an ngreil@wesseling.de kontaktiert werden kann.

Mit der Hundebestandsaufnahme möchte die Stadt sicherstellen, dass die Hundesteuer korrekt erhoben wird und alle Hundebesitzerinnen und -besitzer ihren Beitrag leisten. Diese Steuer ist eine wichtige Einnahmequelle für die Kommune und fließt unter anderem in die Pflege öffentlicher Grünanlagen und die Sauberhaltung der Stadt. Darüber hinaus soll durch die Aktion auch verhindert werden, dass Hundehalter, die ihrer Anmeldepflicht nachgekommen sind, benachteiligt werden, indem andere sich dieser Pflicht entziehen.

Die Stadt Wesseling bittet um Verständnis für diese Maßnahme und hofft auf die Kooperationsbereitschaft der Bürgerinnen und Bürger. Die Mitarbeitenden der Firma Springer Kommunale Dienste GmbH sind angehalten, die Kontrollen mit dem nötigen Fingerspitzengefühl durchzuführen, um die Einwohner nicht unnötig zu belästigen, sondern vielmehr für eine gerechte Verteilung der Lasten zu sorgen.

Für Fragen oder weitere Informationen steht die Stadtverwaltung Wesseling jederzeit zur Verfügung. Die Hundebestandsaufnahme ist ein wichtiger Schritt in Richtung Fairness und Transparenz im Umgang mit der Hundesteuer und wird dazu beitragen, das Miteinander in der Stadt noch harmonischer zu gestalten.

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