Köln – Das Landgericht Köln hat zwei ehemalige Jugendspieler des 1. FC Köln wegen eines tödlichen Verkehrsunfalls auf der A555 verurteilt. Die Männer erhielten Haftstrafen von fünf beziehungsweise viereinhalb Jahren. Der Unfall ereignete sich im Dezember 2023 bei einem illegalen Autorennen, bei dem zwei Frauen ums Leben kamen.
Unfallhergang und Tatvorwurf
Nach den Urteilsfeststellungen lieferten sich die beiden 20-jährigen Angeklagten im Dezember 2023 ein illegales Rennen auf der A555 bei Wesseling. Die Fahrer eines Audi A5 und eines Mercedes E400D fuhren dabei zeitweise mit Geschwindigkeiten von 210 bis 215 km/h. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit an der Unfallstelle betrug 120 km/h. Ein VW Polo, der mit etwa 100 km/h unterwegs war, wurde von einem der Fahrzeuge gerammt. Die Insassen, eine Mutter und ihre Tochter, starben noch am Unfallort, das Fahrzeug brannte vollständig aus.
Gerichtsurteil und Strafen
Das Kölner Landgericht wertete das Verhalten der Angeklagten als gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr und Beteiligung an einem illegalen Rennen mit Todesfolge. Der Fahrer des Audi wurde zu fünf Jahren Haft verurteilt, der Fahrer des Mercedes zu viereinhalb Jahren. Beide Strafen sind Freiheitsstrafen ohne Bewährung.
Auswirkungen und Bedeutung
Der Fall verdeutlicht die schwerwiegenden Folgen illegaler Autorennen im Straßenverkehr. Die Verurteilungen sollen ein Signal für die konsequente Ahndung solcher Gefährdungen setzen. Für die Region Köln und den Rhein-Erft-Kreis zeigt das Urteil, wie strafrechtliche Maßnahmen bei Verkehrsdelikten mit Todesfolge umgesetzt werden.
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