Niederkrüchten. Die Bundespolizei nahm am Mittwochvormittag, 8. April 2026, im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Grenzkontrollen an der Anschlussstelle Elmpt der Autobahn 52 einen 27-jährigen Moldauer in Gewahrsam. Der Mann war als Fahrer eines in Frankreich zugelassenen Pkw unterwegs.
Kontrolle und Feststellung der Fälschung
Bei der Kontrolle legte der Moldauer einen gültigen moldauischen Reisepass sowie einen abgelaufenen portugiesischen Aufenthaltstitel vor. Zudem übergab er den Beamten einen totalgefälschten litauischen Führerschein. Die Bundespolizei überprüfte die Personalien in den Datenbeständen und stellte fest, dass die Staatsanwaltschaft Bielefeld den Mann zur Aufenthaltsermittlung wegen Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz ausgeschrieben hatte.
Rechtliche Maßnahmen und Rückweisung
Das Ausländeramt Bielefeld hatte zudem eine Ausweisungs- und Abschiebungsverfügung wegen Umgehung des Unionsrechts gegen den 27-Jährigen erlassen. Die Bundespolizei nahm ihn in Gewahrsam und brachte ihn zum Bundespolizeirevier in Kempen. Dort leitete sie Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Aufenthaltsverbot, Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Urkundenfälschung ein.
Die Einreise in das Bundesgebiet wurde dem Mann verweigert. Nach Rücksprache mit den niederländischen Behörden und Abschluss der strafprozessualen Maßnahmen wurde der 27-Jährige in die Niederlande zurückgewiesen und den dortigen Behörden übergeben.













