Köln/Bonn – Die Bundespolizei hat am frühen Morgen des 18. März 2026 einen 36-jährigen Mann am Flughafen Köln/Bonn kontrolliert, der mit einem gefälschten Ausweis unterwegs war und sich unerlaubt im Schengenraum aufhielt.
Feststellung von Fahndungsnotierung und gefälschtem Ausweis
Bei der Kontrolle legte der Mann zunächst einen litauischen Aufenthaltstitel vor. Die Bundespolizei stellte jedoch fest, dass gegen ihn eine Fahndungsnotierung vorlag, da das Reisedokument von den litauischen Behörden als ungültig eingestuft wurde.
Im weiteren Verlauf der Maßnahmen brachten die Einsatzkräfte den 36-Jährigen zur Dienststelle. Dort fanden sie neben seinem georgischen Reisepass auch eine mutmaßlich komplett gefälschte kroatische Identitätskarte.
Ermittlungen und rechtliche Konsequenzen
Die Ermittlungen ergaben, dass sich der Mann bereits seit längerer Zeit unerlaubt im Schengenraum aufhielt und unerlaubt nach Deutschland eingereist war. Gegen ihn wurden Strafverfahren wegen unerlaubter Einreise, unerlaubten Aufenthalts sowie wegen des Verdachts des Verschaffens falscher amtlicher Ausweisdokumente eingeleitet.
Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen übergaben die Beamten den Mann den zuständigen Behörden, die über weitere aufenthaltsrechtliche Schritte entscheiden.
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