Düsseldorf – Das Ministerium für Schule und Bildung Nordrhein-Westfalen hat den Entwurf für das 19. Schulrechtsänderungsgesetz vorgelegt und die Verbändeanhörung gestartet. Ziel ist es, Demokratiebildung frühzeitig zu stärken, die Chancengerechtigkeit für Schülerinnen und Schüler zu verbessern und ein wohnortnahes, differenziertes Schulangebot zu sichern. Schulministerin Dorothee Feller betont die Weiterentwicklung des Schulsystems durch klare rechtliche Rahmenbedingungen und mehr Handlungssicherheit für Lehrkräfte und Schulleitungen.
Verbindliche Schülerbeteiligung in der Grundschule
Ein zentraler Bestandteil des Gesetzentwurfs ist die verbindliche Einführung von Beteiligungsgremien für Schülerinnen und Schüler bereits in der Grundschule. Die Schulen sind künftig verpflichtet, altersgerechte Gremien wie Schülerräte, Klassenräte oder Schülerparlamente einzurichten. Diese sollen Kinder an demokratische Verfahren heranführen, ihre Meinungsbildung fördern und Verantwortungsbewusstsein stärken. Die konkrete Ausgestaltung der Gremien bleibt den Schulen überlassen, orientiert an Alter und Entwicklungsstand der Kinder.
Rechtssicherheit und erweitertes Eingriffsrecht für Lehrkräfte
Das Gesetz präzisiert und ergänzt die Regelungen zu Ordnungsmaßnahmen an Schulen. Neu ist die Möglichkeit für Schulleitungen, einen vorübergehenden Ausschluss vom Schulbesuch von bis zu vier Wochen anzuordnen, wenn eine schwere Störung des Schulbetriebs oder eine Gefährdung von Personen droht. Dieses präventive Eingreifen soll ein sofortiges Handeln ermöglichen, etwa bei konkreten Drohungen oder dem Mitführen gefährlicher Gegenstände. Eine nachträgliche Anhörung ist vorgesehen. Damit erhalten Lehrkräfte und Schulleitungen mehr Handlungsspielraum bei der Bewältigung von Störungen und Bedrohungen.
Flexiblere Regelungen für Schulträger und Ausbau von PRIMUS-Schulen
Der Entwurf sieht erweiterte Gestaltungsmöglichkeiten für Schulträger vor, um ein bedarfsgerechtes Bildungsangebot sicherzustellen. So können Schulen mit besonderen Profilen oder überörtlicher Bedeutung auch bei Anmeldeüberhang auswärtige Schülerinnen und Schüler aufnehmen. Zudem wird die Mindestgröße von Schulen künftig unter Berücksichtigung der zu erwartenden Schülerzahlen in höheren Jahrgängen bewertet. Dies soll insbesondere im ländlichen Raum die Durchlässigkeit des Schulsystems verbessern und wohnortnahe Angebote erhalten.
Darüber hinaus ermöglicht das Gesetz die Errichtung von bis zu sechs weiteren PRIMUS-Schulen ab dem Schuljahr 2028/29. Diese Schulen bieten längeres gemeinsames Lernen bis Klasse 10 und ergänzen das bestehende Angebot von vier Standorten. Voraussetzung für neue PRIMUS-Schulen sind ausreichende Größe und mindestens drei Parallelklassen pro Jahrgang.
Klare gesetzliche Grundlage für Nachteilsausgleich und Notenschutz
Zum ersten Mal werden Nachteilsausgleich und Notenschutz im Schulgesetz verankert. Ziel ist es, Schülerinnen und Schüler mit Beeinträchtigungen oder Behinderungen zu unterstützen und eine faire Leistungsbewertung zu gewährleisten. Nachteilsausgleich umfasst Anpassungen der äußeren Bedingungen, etwa durch technische Hilfsmittel oder verlängerte Arbeitszeiten. Notenschutz ermöglicht in begründeten Fällen den Verzicht auf die Bewertung einzelner Anforderungen, wenn eine Behinderung deren Erbringung erheblich erschwert. Ein gewährter Notenschutz wird im Zeugnis vermerkt. Ministerin Feller sieht darin eine Stärkung der Bildungsgerechtigkeit und Rechtssicherheit für alle Beteiligten.
Die Verbändeanhörung markiert den nächsten Schritt im Gesetzgebungsverfahren. Die Landesregierung wird die Stellungnahmen auswerten und anschließend über die Einbringung des Gesetzentwurfs in den Landtag entscheiden.














