Aachen. Die Bundespolizei hat am Abend des 16. April 2026 nahe dem Hauptbahnhof Aachen einen 53-jährigen mazedonischen Staatsangehörigen festgenommen, der von der Staatsanwaltschaft Trier zur Vollstreckung einer Restfreiheitsstrafe von 363 Tagen ausgeschrieben war.
Festnahme nach Haftbefehl
Der Mann war zuvor zum Haftantritt geladen, erschien jedoch nicht, woraufhin ein Haftbefehl erlassen wurde. Die Bundespolizei, die den Beschuldigten bereits kannte, nahm ihn umgehend fest und eröffnete ihm den Haftbefehl.
Hintergrund der Straftaten
Der Verurteilte steht im Zusammenhang mit Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz. Zudem ist er wegen mehrfacher Gewaltstraftaten wie Bedrohungen und gefährlicher Körperverletzung bekannt. Weiterhin liegen Vorfälle wegen Sachbeschädigung sowie Verstößen gegen das Waffengesetz, das Betäubungsmittelgesetz und das Anti-Doping-Gesetz vor.
Weitere Maßnahmen und Ermittlungen
Nach der Festnahme wurde der Mann dem polizeilichen Gewahrsam in Aachen überstellt. Die Staatsanwaltschaft Trier wurde informiert. Eine Überführung in eine Haftanstalt ist vorgesehen.












