Goch. Am Donnerstagmorgen, 23. April 2026, nahm die Bundespolizei am Grenzübergang Goch-Autobahn einen 62-jährigen Deutschen fest. Die Festnahme erfolgte auf Grundlage eines europäischen Haftbefehls der Staatsanwaltschaft Augsburg wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz.
Festnahme und Übergabe
Der Gesuchte war zuvor von niederländischen Behörden festgenommen worden und wurde über die gemeinsame Verbindungsstelle am Grenzübergang Gennep nach Deutschland ausgeliefert. Die Bundespolizei übernahm den Mann dort und führte die erforderlichen polizeilichen Maßnahmen durch.
Im Anschluss wurde der 62-Jährige der Wachtmeisterei beim Amtsgericht Kleve übergeben, die über das weitere Verfahren entscheidet.
Ermittlungsstand und Behördenkontakt
Die Bundespolizeidirektion Sankt Augustin und die Bundespolizeiinspektion Kleve sind für die weiteren Ermittlungen zuständig. Rückfragen können an die Pressestelle der Bundespolizeiinspektion Kleve gerichtet werden.












