Bergheim – Der Rhein-Erft-Kreis hat eine Allgemeinverfügung erlassen, die den Betrieb von Mährobotern zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang untersagt. Diese Regelung tritt ab sofort in Kraft und gilt für alle privaten und gewerblichen Flächen im Kreisgebiet. Ziel ist es, den Bestand von Igeln und weiteren nachtaktiven Wildtieren besser zu schützen und Verletzungen durch Mähroboter zu verhindern.
Gründe für das nächtliche Mähroboterverbot
Der Europäische Igel gilt als potenziell gefährdete Art, deren Population in den letzten Jahren stark zurückgegangen ist. Besonders nachts sind Igel und andere Kleintiere wie Amphibien, Reptilien und wirbellose Tiere aktiv und auf Nahrungssuche oder beim Wechsel ihrer Lebensräume. Mähroboter, die nachts betrieben werden, stellen für diese Tiere eine erhebliche Gefahr dar, da sie sich bei Gefahr zusammenrollen und so den rotierenden Klingen nicht entkommen können. Viele Geräte erkennen Igel trotz vorhandener Sensoren nicht zuverlässig, was zu häufigen Verletzungen oder Todesfällen führt.
Inhalte der Allgemeinverfügung
Die Allgemeinverfügung des Amtes für Verbraucherschutz, Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung untersagt den Einsatz von Mährobotern im gesamten Rhein-Erft-Kreis in der Zeit von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang. Verstöße gegen diese Vorschrift können als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeldern geahndet werden. In Ausnahmefällen sind auf Antrag Ausnahmen möglich, wenn nachgewiesen wird, dass keine Gefährdung von Tieren vorliegt.
Auswirkungen auf Bürger und Gartenpflege
Die Regelung betrifft alle Grundstückseigentümer und Nutzer, die Mähroboter einsetzen. Der Rhein-Erft-Kreis empfiehlt zudem, bei der Nutzung von Rasentrimmern und Freischneidern besonders vorsichtig zu sein, da auch diese Geräte Wildtiere gefährden können. Vor dem Mähen sollten Flächen sorgfältig kontrolliert werden, um Tiere zu schützen.
Hintergrund und weiterführende Informationen
Die Verfügung basiert auf den artenschutzrechtlichen Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes und reagiert auf die zunehmende Gefährdung heimischer Wildtiere durch technische Geräte im Gartenbereich. Die Allgemeinverfügung ist auf der Internetseite des Rhein-Erft-Kreises einsehbar. Sie stellt einen Beitrag zum Erhalt der Artenvielfalt und zum Schutz gefährdeter Tierarten im Kreisgebiet dar.
Weitere Informationen zum Thema Naturschutz und Gartenpflege finden Sie in weiteren Beiträgen von Erftkreis News.












