Köln/Bonn – Am Mittwochnachmittag, 11. März, entdeckten Einsatzkräfte der Bundespolizei bei einer Luftsicherheitskontrolle am Flughafen Köln/Bonn drei verbotene Wurfsterne im Gepäck eines 35-jährigen Mannes aus Recklinghausen.
Fund und rechtliche Bewertung
Die aus Metall gefertigten Wurfsterne wurden bei der Kontrolle an der Luftsicherheitskontrolle sichergestellt. Eine hinzugezogene Streife bestätigte den Fund. Der Mann gab an, die Gegenstände zuvor in Japan als Souvenir erworben zu haben und nicht gewusst zu haben, dass sie sich noch in seinem Gepäck befanden.
Nach Angaben der Bundespolizei gelten Wurfsterne nach deutschem Waffengesetz als verbotene Waffen. Der Besitz stellt eine Straftat dar.
Weitere Maßnahmen und Folgen
Die Bundespolizei stellte die Wurfsterne sicher und leitete ein Strafverfahren wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Waffengesetz ein. Zusätzlich wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren nach dem Luftsicherheitsgesetz eingeleitet.
Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen setzte der Reisende seine Weiterreise mit einem Flug nach London fort.












