Kleve – Am Dienstagnachmittag, 10. März, führte die Bundespolizei im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Grenzkontrollen eine Kontrolle im grenzüberschreitenden Linienbus SB 58 bei der Einreise aus den Niederlanden durch. Dabei überprüften die Einsatzkräfte die Personalien eines 26-jährigen polnischen Staatsangehörigen.
Nach Angaben der Bundespolizeiinspektion Kleve bestand gegen den Mann ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Neuruppin wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Der Gesuchte wurde vor Ort festgenommen und zur Bundespolizeiinspektion Kleve gebracht. Da er die fällige Geldstrafe von 450 Euro nicht bezahlen konnte, wurde er zur Verbüßung einer 15-tägigen Haftstrafe in das Gefängnis in Kleve überstellt.
Haftbefehl bei Kontrolle auf Autobahn 61
Am Dienstagabend kontrollierte die Bundespolizei auf der Autobahn 61 einen 50-jährigen bulgarischen Fahrer eines in Stuttgart zugelassenen Pkw bei der Einreise aus den Niederlanden. Die Überprüfung der Personalien anhand der vorgelegten bulgarischen Identitätskarte ergab einen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Stuttgart wegen Körperverletzung.
Die drohende 15-tägige Haftstrafe konnte durch Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 1500 Euro durch Verwandte des Gesuchten abgewendet werden. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen durfte der Mann seine Fahrt fortsetzen.










