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Aktuelle Regelungen für Erftstadt-Blessem durch den Kreis.

von Alexander Franz
22. Juli 2021
in Allgemein
Lesezeit: 2 Min. Lesezeit
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Allgemein

Der von der Flutkatastrophe betroffene Ortsteil Erftstadt-Blessem wurde im Laufe des Tages zunächst für Anwohnerinnen und Anwohner sowie ab dem Mittag für alle weiteren Personen zugänglich gemacht.

Nachdem Landrat Rock und Bürgermeisterin Weitzel bekannt gaben, dass erneute Expertenuntersuchungen eine ausreichende Stabilisierung der Lage ergeben hatten, wurde das Betretungsverbot vorübergehend aufgehoben, damit Anwohner mit deren Helfern persönliche Gegenstände aus den Gebäuden holen und erste Aufräumarbeiten beginnen können.

Foto: Alexander Franz

Per Allgemeinverfügung hat der Rhein-Erft-Kreis nun die aktuell geltenden Regelungen für die Ortschaft Blessem veröffentlicht.

  • Innerhalb der 100-Meter-Sicherheitszone rund um die Abbruchkante der ehemaligen Kiesgrube gilt aus Sicherheitsgründen weiterhin ein Betretungsverbot. Experten arbeiten unter Hochdruck an Perspektiven für die betroffenen Bereiche
  • Außerhalb dieser Zone die Ortschaft Blessem tagsüber für jedermann frei zugänglich, damit die Aufräumarbeiten zügig voranschreiten können.
  • In der Zeit von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr ist das Betreten des Erftstädter Stadtteils Blessem sowie der Aufenthalt in der Ortschaft nur den dort amtlich gemeldeten Anwohnern erlaubt. Aufgrund der weiterhin stark beeinträchtigten Versorgungsinfrastruktur (Strom, Wasser, etc.), rät die Kreisverwaltung allerdings dringend von einer Übernachtung im Ort ab.

Die Polizei wird insbesondere während der Nacht verstärkte Kontrollen durchführen, um die Einhaltung der Regeln zu kontrollieren und das Eigentum der Anwohner zu schützen. Ab 6.00 Uhr wird der Zutritt auch für helfende Angehörige und alle weiteren Personengruppe, die nicht in Blessem gemeldet sind, wieder gestattet.

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