Rhein-Erft-Kreis – Die Grünen im Rhein-Erft-Kreis führen die Wahl ihrer drei Direktkandidatinnen für die Landtagswahl 2027 erneut durch. Grund dafür sind erhebliche Fehler bei den Einladungslisten und der Zuordnung von Mitgliedern zu den Wahlkreisen bei der Aufstellungsversammlung am 12. September 2026. Der Kreisvorstand beschloss einstimmig, die Wahlversammlung am 28. November 2026 zu wiederholen.
Fehlerhafte Einladungen und fehlende Wahlberechtigung
Bei der ursprünglichen Versammlung waren nur 702 von rund 970 wahlberechtigten Mitgliedern eingeladen worden. Damit fehlten etwa 270 Mitglieder, was rund 28 Prozent der Wahlberechtigten entspricht. Ursache waren fehlerhafte Einträge im Mitgliederverwaltungssystem Sherpa, insbesondere bei langjährigen Mitgliedern, deren Wahlberechtigung nicht oder falsch hinterlegt war. Hinweise während und nach der Versammlung führten zu einer erneuten Überprüfung der Listen.
Zusätzlich stellte der Kreisverband fest, dass einige Mitglieder den Wahlkreisen Rhein-Erft-Kreis II und III, die das Stadtgebiet Kerpen betreffen, falsch zugeordnet waren. Dadurch stimmten einzelne Mitglieder in Wahlkreisen ab, in denen sie nicht wahlberechtigt waren. Die exakte Anzahl der betroffenen Mitglieder ist nicht bekannt. Die Zuordnungen werden vor der Wiederholung der Wahlversammlung korrigiert.
Wiederholung der Wahlversammlung am 28. November
Die Wiederholung der Aufstellungsversammlung ist für Samstag, den 28. November 2026, geplant und soll 90 Minuten vor der Kreismitgliederversammlung stattfinden. Alle wahlberechtigten Mitglieder werden form- und fristgerecht eingeladen. Die drei ursprünglich gewählten Kandidatinnen müssen sich erneut zur Wahl stellen. Der Kreisvorstand bedauert den Mehraufwand für Mitglieder und Kandidatinnen, betont jedoch die Notwendigkeit der transparenten Korrektur und Rechtssicherheit.
Die Entscheidung zur Wiederholung der Wahlversammlung stellt sicher, dass die Kandidatinnen auf einer rechtlich einwandfreien Basis gewählt werden. Fehler bei der Mitgliederverwaltung und Wahlkreiszuordnung sind nach Angaben des Kreisverbands auch in anderen Kreisverbänden aufgetreten und inzwischen korrigiert. Die erneute Wahl ist ein wichtiger Schritt, um die demokratische Legitimation der Kandidatinnen für die Landtagswahl 2027 zu gewährleisten.
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