Köln – Der Zoll am Flughafen Köln hat in den vergangenen Tagen zwei Fälle von groß angelegtem Zigarettenschmuggel aufgedeckt, bei denen Familienmitglieder beteiligt waren. Insgesamt stellten die Beamten rund 80.000 unversteuerte Zigaretten sicher, die bei der Einreise aus der Türkei und Syrien mitgeführt wurden.
Großer Schmuggelversuch einer Mutter mit Kind aus der Türkei
Eine 28-jährige Belgierin versuchte mit ihrem 7-jährigen Sohn, das Flughafenterminal über den grünen Ausgang für anmeldefreie Waren zu verlassen. Dabei führten vier große Koffer und acht weitere Gepäckstücke fast ausschließlich unversteuerte Zigaretten mit sich. Die Menge belief sich auf knapp 57.000 Stück verschiedener Marken. Auffälligkeiten auf den Röntgenbildern führten die Zollbeamten zu der Schmuggelware, die überwiegend die Koffer füllte, während persönliche Gegenstände kaum vorhanden waren. Selbst der Rucksack des Kindes war mit Zigaretten gefüllt.
Gegen die Frau wurde unmittelbar ein Steuerstrafverfahren eingeleitet. Die Zigaretten wurden sichergestellt und werden nach Abschluss des Verfahrens vernichtet. Interessant ist, dass die Mutter der Schmugglerin bereits Ende August bei einem ähnlichen Versuch mit rund 15.000 Schmuggelzigaretten am selben Flughafen kontrolliert wurde.
Geschwisterpaar mit Zigaretten aus Syrien erwischt
In einem weiteren Fall kontrollierte der Kölner Zoll ein Geschwisterpaar nach der Rückkehr aus Syrien. Der 37-jährige Bruder hatte in zwei Koffern 2.600 unversteuerte Zigaretten versteckt. Seine 41-jährige Schwester, die die niederländische Staatsangehörigkeit besitzt, führte in einem Koffer 4.400 Schmuggelzigaretten mit sich. Auch hier half die charakteristische Anordnung der Zigaretten auf den Röntgenbildern den Beamten, die Schmuggelware zu entdecken.
Reisefreimengen und rechtliche Grundlagen
Bei der Einreise aus Ländern außerhalb der EU liegt die erlaubte Reisefreimenge für Zigaretten bei 200 Stück oder alternativ 250 Gramm Rauchtabak beziehungsweise Wasserpfeifentabak. Die genannten Fälle überschreiten diese Freimengen deutlich und führen zu Steuerstrafverfahren.
Die Sicherstellung und Vernichtung der Zigaretten erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Weitere Informationen zu den Einfuhrbestimmungen und Reisefreimengen stellt der Zoll unter www.zoll.de bereit.
Diese Fälle verdeutlichen die konsequente Kontrolle von Schmuggelware am Flughafen Köln und die besonderen Herausforderungen bei der Überwachung von Reisenden mit familiären Verbindungen in Schmugglerstrukturen. Für Reisende bedeutet dies, dass die Einhaltung der Freimengen strikt überwacht wird und Verstöße unmittelbar zu Verfahren führen.
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