Köln/Bonn – Die Bundespolizei hat am 19. März 2026 am Flughafen Köln/Bonn einen aserbaidschanischen Staatsangehörigen kontrolliert, der sich mehr als 1.300 Tage unerlaubt im Bundesgebiet aufgehalten hatte. Bei der Ausreise nach Istanbul fehlten gültige Aufenthaltspapiere.
Kontrolle beim Check-in und Feststellung des Verstoßes
Der Mann wurde beim Check-in durch Mitarbeitende eines Abfertigungsdienstleisters auffällig, da er nur ein vorläufiges Reisedokument vorlegte. Die Bundespolizei wurde informiert und überprüfte die Person unmittelbar.
Die Überprüfung ergab, dass keine gültigen aufenthaltslegitimierenden Dokumente vorhanden waren. Zudem war der Mann bereits im Fahndungssystem wegen unerlaubten Aufenthalts erfasst. Seine letzte Duldung war bereits im Jahr 2022 abgelaufen.
Strafverfahren und Ausreise unter polizeilicher Überwachung
Die Bundespolizei leitete ein Strafverfahren wegen unerlaubten Aufenthalts ein und erhob eine Sicherheitsleistung in Höhe von 200 Euro. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde dem Mann die Ausreise gestattet. Der Abflug nach Istanbul erfolgte unter polizeilicher Überwachung.
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