Köln. Einsatzkräfte der Bundespolizei haben am Montag (4. Mai) im Kölner Hauptbahnhof einen Haftbefehl gegen einen 31-jährigen ukrainischen Staatsangehörigen vollstreckt.
Kontrolle und Identitätsfeststellung
Im Rahmen einer Personenkontrolle konnte der Mann sich nicht ausweisen. Zur Klärung seiner Identität wurde er zur Dienststelle gebracht, wo seine Personalien mittels Fingerabdruck zweifelsfrei festgestellt wurden.
Ermittlungsergebnis und Haftvollstreckung
Die Überprüfung ergab eine aktuelle Fahndungsausschreibung der Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach. Der Mann war zuvor wegen Trunkenheit im Straßenverkehr zu einer Freiheitsstrafe von 18 Tagen verurteilt worden. Die Haft hätte durch Zahlung von 2.160 Euro abgewendet werden können. Da er den Betrag nicht aufbringen konnte, wurde der Haftbefehl vollstreckt und der Mann in eine Justizvollzugsanstalt gebracht.
Behördliche Maßnahmen und Ausblick
Die Bundespolizeidirektion Sankt Augustin und die Bundespolizeiinspektion Köln führten den Einsatz durch. Weitere Ermittlungen liegen nicht vor.
Weiterführende Berichte zu Fahndungen und Haftvollstreckungen im Rhein-Erft-Kreis finden Sie auf Erftkreis News.










