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Nachrichten » Entscheidung zur Entwidmung der Keyenberger Kirche vertagt

Entscheidung zur Entwidmung der Keyenberger Kirche vertagt

von Alexander Franz
29. Januar 2021
in Allgemein
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Aachen, (iba) – Nach ausführlichen Beratungen im Priesterrat hat Bischof Dr. Helmut Dieser entschieden, dem Antrag des zuständigen Kirchenvorstandes von St. Lambertus auf Entwidmung der Heilig-Kreuz-Kirche in Keyenberg vorerst nicht zuzustimmen. „Der Antrag auf Entwidmung ist nicht abgelehnt, sondern die endgültige Entscheidung darüber ist verschoben worden. Die Kirchengemeinde ist vertraglich gebunden, die entwidmete Kirche an RWE zu übergeben. Aber das muss nicht jetzt, sondern kann auch später geschehen. Der politische Entscheidungsprozess über die Zukunft der Dörfer ist in eine neue Dynamik gekommen. Ein Erhalt der Dörfer ist möglich und eine konsequentere Reduktion der Tagebaue und der CO2-Emissionen sind zum Klimaschutz dringend nötig“, betont der Aachener Bischof mit Blick auf die ausstehende Leitentscheidung der NRW-Landesregierung. Diese wird im April erwartet. Liegt diese Leitentscheidung vor, wird der Priesterrat über die dann neu gegebene Situation beraten und vor diesem Hintergrund den Antrag erneut prüfen.

Bleiben durch die Leitentscheidung die Erkelenzer Ortschaften erhalten, wird das Bistum Aachen gemeinsam mit der Pfarrei Christkönig in Erkelenz neue Perspektiven entwickeln müssen, wie das kirchliche Leben vor Ort gestaltet werden kann: „Mir ist bewusst, dass das alles in einem großen Spannungsfeld steht: Viele Mitglieder der Ortsgemeinde, die jahrelang gegen die Umsiedlung gekämpft haben, sowie die kirchlichen Gremien möchten endlich  abschließen. Für sie ist die Entwidmung der Kirche in Keyenberg gleichzeitig ein wirklicher Neubeginn in (Neu-)Keyenberg. Ein anderer Teil setzt sich weiterhin dafür ein, dass Keyenberg erhalten bleibt. Diese Positionen gilt es, gegenseitig zu respektieren“, sagt Bischof Dr. Helmut Dieser. Aufgabe der Kirche sei es, die Menschen am Ort zu begleiten, Brücken zwischen ihnen zu bauen. „Denn es geht auch um das soziale Klima: Im rheinischen Braunkohlegebiet sollen nach der Kohle nicht Verlierer und Gewinner übrig bleiben“, betont Helmut Dieser. Besonders beeindrucke ihn sowohl das soziale als auch das ökologische Engagement der jungen Generation in der Braunkohleregion.

Im Oktober 2020 hatte die  NRW-Landesregierung den Entwurf für eine neue Leitentscheidung zum Braunkohletagebau vorgelegt. Zu diesem Entwurf hat das Bischöfliche Generalvikariat Aachen im Dezember 2020 im öffentlichen Beteiligungsprozess Stellung bezogen. Die Stellungnahme fokussiert sich auf den Klimaschutz. Die zu erwartenden CO2 -Emissionen aus dem geplanten Tagebau gefährden die Erreichung der Pariser Klimaziele. Mit Blick auf die Klimagerechtigkeit zwischen den Generationen und zwischen den Ländern bittet das Bistum Aachen dringend zu überprüfen, ob die noch zu gewinnende Kohlenmenge und die daraus resultierenden CO2-Emissionen nicht viel substanzieller reduziert werden können. „Damit verbunden sollten die erneuerbaren Energien stark ausgebaut werden, um den Umstieg zu ermöglichen. Die Region bietet dafür gute Voraussetzungen. Bei einem aus Klimaschutzgründen verringerten Kohleabbau wird auch weniger Landfläche in Anspruch genommen. Dies käme den weiteren berechtigten Anforderungen an diese Flächen zugute. Es werden Handlungsoptionen für die bestehenden Ortschaften im Erkelenzer Gebiet, für wertvolle Natur- und Kulturgüter im Planungsgebiet und für den Erhalt möglichst großer Flächen wertvollen Ackerbodens ermöglicht“, so Harald Hüller, Leiter der Hauptabteilung Pastoral / Schule / Bildung im Bischöflichen Generalvikariat, und Martin Tölle, Ökonom des Bistums Aachen.

Ein erst Mitte Dezember 2020 bekannt gewordenes, für die Bundesregierung erstelltes Gutachten aus dem Jahr 2019 zeigt Alternativen zu der gegenwärtigen Planung auf, mit denen die vom Generalvikariat benannten Handlungsoptionen möglich werden. Diese Möglichkeiten sollte die Landesregierung NRW nun in der neuen Leitentscheidung nutzen und absichern.

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