Ab Donnerstag gilt in Wesseling in der Fußgängerzone Bahnhofstraße und Flach-Fengler-Straße, auf dem Westring vom Bahnhof Mitte bis zu dem Bereich zwischen Marktkauf und dem Forum sowie auf Ruttmanns Wiese und im Rheinpark die Verpflichtung eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen.
Wesseling (wpd/ka) Ab dem 19. November gilt in Wesseling in der Fußgängerzone Bahnhofstraße und Flach-Fengler-Straße, auf dem Westring vom Bahnhof Mitte bis zu dem Bereich zwischen Marktkauf und dem Forum sowie auf Ruttmanns Wiese und im Rheinpark die Verpflichtung eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Dies hat der Krisenstab der Stadt Wesseling angesichts der lokalen Entwicklung der Corona-Neuinfektionen beschlossen.
![](https://www.erftkreis-news.de/wp-content/uploads/2020/12/201119-Bereich-Maskenpflicht-Innenstadt-Rheinpark-e1605794864911-1024x813.jpg)
Die entsprechende Allgemeinverfügung tritt am 19. November in Kraft und gilt bis auf Weiteres.
Die Pflicht zum Tragen der Mund-Nase-Bedeckung gilt nicht für Kinder bis zum Schuleintritt und Personen, die aus medizinischen Gründen keine Mund-Nase-Bedeckung tragen können. Die medizinischen Gründe sind durch ein ärztliches Zeugnis nachzuweisen, das auf Verlangen vorzuzeigen ist.
Foto: Stadt Wesseling