Richtlinie zur Ethik und Faktenprüfung bei Erftkreis News
Stand: April 2025
Einleitung
Als journalistisches Online-Angebot verpflichtet sich Erftkreis News, die publizistischen Grundsätze des Deutschen Presserats (Pressekodex) einzuhalten. Unsere Arbeit folgt klaren ethischen und fachlichen Regeln, um die Öffentlichkeit wahrheitsgemäß, sorgfältig und verantwortungsvoll zu informieren.
Unsere journalistischen Grundsätze
1. Wahrhaftigkeit und Achtung der Menschenwürde
Die Achtung vor der Wahrheit und die Wahrung der Menschenwürde stehen für uns an oberster Stelle. Jede bei Erftkreis News tätige Person verpflichtet sich, das Ansehen und die Glaubwürdigkeit unseres Mediums zu wahren.
2. Sorgfalt und Faktenprüfung
Alle zur Veröffentlichung bestimmten Informationen werden sorgfältig auf ihren Wahrheitsgehalt geprüft. Unbestätigte Meldungen, Gerüchte und Vermutungen werden klar als solche gekennzeichnet.
3. Richtigstellungen
Fehlerhafte Informationen werden umgehend und in angemessener Form richtiggestellt.
4. Grenzen der Recherche
Informationen werden ohne unlautere Methoden beschafft. Persönlichkeitsrechte werden stets respektiert.
5. Schutz von Informanten
Wir wahren das Redaktionsgeheimnis. Informanten werden ohne ausdrückliche Zustimmung nicht preisgegeben.
6. Unabhängigkeit der Redaktion
Unsere Journalistinnen und Journalisten arbeiten frei von Interessenkonflikten und wahren ihre Unabhängigkeit.
7. Trennung von Werbung und Redaktion
Redaktionelle Inhalte und Werbung werden strikt getrennt. Bezahlte Inhalte sind klar gekennzeichnet.
8. Schutz der Persönlichkeitsrechte
Das Privatleben und die informationelle Selbstbestimmung werden respektiert. Identifizierende Berichterstattung erfolgt nur bei überwiegendem öffentlichen Interesse.
9. Schutz der Ehre
Wir lehnen jede Form ehrenrühriger Berichterstattung ab und achten die Würde aller Menschen.
10. Respekt gegenüber Religion und Weltanschauung
Religiöse und weltanschauliche Überzeugungen werden respektiert. Schmähungen lehnen wir ab.
11. Sensationsberichterstattung und Jugendschutz
Unangemessen sensationelle Darstellungen werden vermieden. Der Schutz von Kindern und Jugendlichen hat höchste Priorität.
12. Diskriminierungsfreier Journalismus
Niemand wird wegen Geschlecht, Herkunft, Religion, Behinderung oder anderer Merkmale diskriminiert.
13. Berichterstattung über Straftaten
Die Zugehörigkeit zu ethnischen oder religiösen Gruppen wird nur bei berechtigtem öffentlichen Interesse erwähnt. Diskriminierende Verallgemeinerungen werden vermieden.
14. Unschuldsvermutung
Wir berichten über Ermittlungs- und Strafverfahren unter Beachtung der Unschuldsvermutung.
15. Medizin-Berichterstattung
Bei medizinischen Themen vermeiden wir sensationsheischende Darstellungen und ordnen Forschungsergebnisse sachlich ein.
16. Keine Annahme von Vergünstigungen
Unsere Redaktion nimmt keine Vorteile an, die die Unabhängigkeit oder Entscheidungsfreiheit gefährden könnten.
17. Umgang mit Rügen des Presserats
Etwaige Rügen des Deutschen Presserats werden offen und transparent veröffentlicht.
18. Umgang mit politischer Werbung über externe Anbieter
Erftkreis News nutzt zur Refinanzierung seines Angebots auch Werbeanzeigen, die über externe Dienstleister wie Google AdSense eingespielt werden. Trotz regelmäßiger Kontrolle der geschalteten Inhalte können wir nicht in jedem Fall ausschließen, dass politische Werbung eingeblendet wird.
Wir stellen klar:
Erftkreis News macht sich die Inhalte und Aussagen politischer Werbung nicht zu eigen und distanziert sich ausdrücklich von parteipolitischer Einflussnahme. Unser journalistisches Angebot bleibt unabhängig, neutral und allein den Interessen der Öffentlichkeit verpflichtet.
Warum diese Richtlinie?
Mit dieser Selbstverpflichtung sichert Erftkreis News die Qualität und Glaubwürdigkeit unserer Berichterstattung und stärkt das Vertrauen unserer Leserinnen und Leser.
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