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So: 24. 9. 2023
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Änderung im Corona-Testverfahren an den Schulen in NRW

Angesichts des stetig ansteigenden Infektionsgeschehens und den begrenzten PCR-Testkapazitäten, hat das Ministerium für Schule und Bildung NRW bekannt gegeben, dass sich die Auflösung positiver Pools durch PCR-Einzeltests an den Grundschulen verändert.

Angesichts des stetig ansteigenden Infektionsgeschehens und den begrenzten PCR-Testkapazitäten, hat das Ministerium für Schule und Bildung NRW bekannt gegeben, dass sich die Auflösung positiver Pools durch PCR-Einzeltests an den Grundschulen verändert.

Grundsätzlich werden auch weiterhin in den Grund- und Förderschulen „Lolli“-PCR-Pooltests angewandt, allerdings ist keine Abgabe von Einzel-PCR Rückstellproben an die Labore mehr vorgesehen. Schülerinnen und Schüler eines negativ getesteten Pools nehmen wie gewohnt am Präsenzunterricht teil.

Schülerinnen und Schüler eines positiv getesteten Pools werden am nächsten Tag zu Unterrichtsbeginn in den Schulen mit Antigenschnelltests (PoC-Tests) getestet. Hierzu verfügen die Schulen nach Aussagen des Ministeriums für Schule und Bildung NRW bereits jetzt in ausreichendem Umfang über die notwendigen Testkapazitäten.

Alternativ ist es auch möglich, eine offizielle Testeinrichtung im Rahmen eines Bürgertests zu nutzen und diesen Test der Schule vorzulegen. Schülerinnen und Schüler eines positiv getesteten Pools dürfen nur dann am Präsenzunterricht teilnehmen, wenn sie ein negatives Schnelltestergebnis zu Unterrichtsbeginn vorweisen können.

Bei einem positiven Antigen-Schnelltest erfolgt das in den weiterführenden Schulen eingeübte Verfahren und das infizierte Kind begibt sich in häusliche Isolation; eine Kontrolltestung außerhalb des Schulsystems ist erforderlich. Für alle Förderschulen, unabhängig von ihrem Förderschwerpunkt, bleibt das bestehende Lolli-Testsystem komplett (mit Rückstellungsprobe) in seiner jetzigen  Form erhalten. Grund dafür ist die strukturell höhere Vulnerabilität dieser Schülergruppe.

Weiterhin ist diese Testmethode für die dortigen Schülerinnen und Schüler hinsichtlich der Anwendbarkeit ganz besonders geeignet. Es handelt sich bei den Testungen an den Schulen um ein Verfahren in der Zuständigkeit und Verantwortung des Ministeriums für Schule und Bildung NRW. Bitte sehe Sie daher von Fragen oder Mails an das Gesundheitsamt oder Anrufen bei unserer Hotline ab und wenden sich an das MSB unter 0211-5867-40 oder an poststelle@msb.nrw.de

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