Köln – Die Staatsanwaltschaft Köln hat am Freitag bestätigt, dass gegen einen 14-jährigen Kölner ein Ermittlungsverfahren wegen des Anfangsverdachts des Verwendens verbotener Kennzeichen des „Islamischen Staates“ (IS) eingeleitet wurde. Hintergrund sind mutmaßlich in sozialen Netzwerken geteilte Videos und Symbole, die dem IS zuzuordnen sein sollen.
Wie die Behörde auf Anfrage von Erftkreis News mitteilte, steht der Jugendliche nicht im Verdacht, konkrete Anschlagspläne verfolgt zu haben oder Mitglied des IS zu sein. Ein Anfangsverdacht in Richtung Terrorismus wird demnach ausdrücklich verneint.
Die Ermittler prüfen derzeit ausschließlich, ob der Jugendliche gegen das in Deutschland geltende Verbot des IS und dessen Kennzeichen verstoßen hat. Grundlage dafür ist ein Verstoß gegen § 86a Strafgesetzbuch, der die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen unter Strafe stellt.
Am heutigen Freitagmorgen vollstreckte die Polizei Köln in diesem Zusammenhang einen vom Amtsgericht Köln erlassenen Durchsuchungsbeschluss. Die Wohnung des 14-Jährigen wurde durchsucht. Dabei wurden nach Angaben der Staatsanwaltschaft Beweismittel sichergestellt, deren Auswertung noch andauert.
Der Jugendliche habe sich anschließend freiwillig bei der Polizei gemeldet, um seine Identität feststellen zu lassen. Eine Festnahme oder Ingewahrsamnahme sei jedoch zu keinem Zeitpunkt erfolgt, teilte die Staatsanwaltschaft Köln weiter mit.
Die Ermittlungen laufen derzeit weiter. Konkrete Angaben zu den gefundenen Beweismitteln oder möglichen weiteren Verdachtsmomenten macht die Staatsanwaltschaft nicht. Dies diene dem Schutz des laufenden Verfahrens und den Persönlichkeitsrechten der Beteiligten, hieß es abschließend.