Köln – Am Eröffnungstag der Gamescom hat der Zoll Köln mit einem Großeinsatz knapp 150 Beschäftigte von mehr als 40 Sicherheitsfirmen überprüft. Die Zoll-Kontrolle bei der Gamescom richtete sich vor allem gegen mögliche Schwarzarbeit und Verstöße gegen den Mindestlohn.
Knapp 60 Einsatzkräfte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Köln waren am Dienstag auf dem Gelände der Kölner Messe im Einsatz. Alle Zugangsbereiche, Hallen und Freiflächen der Gamescom wurden zeitgleich kontrolliert. Ziel war die Überprüfung der eingesetzten Sicherheitskräfte, die den Zugang und Ablauf der Messe gewährleisten sollen.
Laut Hauptzollamt gaben zahlreiche Beschäftigte an, dass es für sie der erste Arbeitstag sei. Darunter befanden sich auch Bereichsleiter mit Verantwortung für größere Teams. Einige Ordner konnten den Namen ihres Arbeitgebers nicht nennen oder wussten nicht, für welche Sicherheitsfirma sie überhaupt tätig waren. „Ein uns bekanntes Problem, welches durch die nicht leicht zu durchschauenden Subunternehmer-Geflechte in der Sicherheitsbranche entsteht“, erklärte Zoll-Pressesprecher Jens Ahland.
Nach bisherigen Erkenntnissen gibt es bei fast 50 Personen erste Hinweise darauf, dass sie nicht ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet waren. Auch ein 17-jähriger Deutsch-Libanese wurde als Ordner angetroffen – Minderjährige sind in der Vergangenheit wiederholt bei Einsätzen des Kölner Zolls auf der Gamescom festgestellt worden.
Darüber hinaus fanden die Kontrolleure in zwölf Fällen Hinweise auf Sozialleistungsmissbrauch. Drei Unternehmen sollen nach ersten Erkenntnissen den vorgeschriebenen Mindestlohn nicht gezahlt haben.
Parallel wurden auch in Bonn Sicherheitskräfte überprüft. In mehreren Flüchtlings- und Obdachlosenunterkünften, Geschäften sowie am Hochschul-Campus kontrollierten die Beamten 23 Beschäftigte aus sieben Firmen. Jeweils einmal ergaben sich Hinweise auf Schwarzarbeit, Sozialleistungsmissbrauch und Scheinselbstständigkeit.
„Die Befragung der Beschäftigten vor Ort ist nur der Einstieg in unsere Arbeit. Erst nach Auswertung und Überprüfung der Arbeitnehmerangaben lässt sich sagen, ob alle ordnungsgemäß zur Sozialversicherung gemeldet sind. Gerade die Einhaltung des Mindestlohns erfordert in der Regel eine intensive Folgeprüfung bei den Sicherheitsfirmen“, sagte Ahland.