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Tödliches Zugunglück in Hürth: Prozessauftakt am 1. Juli

Bei dem Bahnunfall in Hürth sind zwei Menschen ums Leben gekommen. Foto: Alexander Franz

Tödliches Zugunglück in Hürth: Prozessauftakt am 1. Juli

Ein 54-Jähriger muss sich wegen fahrlässiger Tötung zweier Gleisarbeiter verantworten. Die Anklage wirft ihm schwere Versäumnisse bei der Baustellensicherung vor.

Alexander Franz von Alexander Franz
19. Juni 2025
in Hürth
Lesezeit:2 Min. Lesezeit
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Mehr als zwei Jahre nach dem folgenschweren Zugunglück in Hürth-Kalscheuren, bei dem zwei junge Gleisarbeiter starben, beginnt am 1. Juli der Prozess vor dem Amtsgericht Brühl. Angeklagt ist ein 54 Jahre alter Mitarbeiter eines Sicherheitsunternehmens. Die Kölner Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, die erforderlichen Sicherungsmaßnahmen grob vernachlässigt und damit den Tod zweier Menschen fahrlässig verursacht zu haben.

Am 4. Mai 2023 sollte ein Bautrupp auf der Bahnstrecke im Bereich Marktweg sogenannte Handstopfarbeiten ausführen – eine Präzisionsarbeit, bei der die exakte Spurweite und Höhe der Gleise angepasst werden. Laut Anklage hatte der Angeklagte als Verantwortlicher der Sicherungsgesellschaft zugesichert, dass der betroffene Gleisabschnitt gesperrt sei und alle Sicherheitsvorkehrungen stimmten. Tatsächlich war das Gleis nicht gesperrt.

Tödlicher Unfall trotz Bremsung
Der Intercity 2005, auf dem Weg von Emden nach Koblenz, näherte sich dem Bautrupp gegen 11.18 Uhr mit Tempo 160. Als der Lokführer die Arbeiter erkannte, leitete er sofort eine Schnellbremsung ein. Dennoch reichten die 608 Meter Bremsweg nicht, um den Zusammenprall zu verhindern. Zwei Arbeiter, 27 und 31 Jahre alt, wurden vom Zug erfasst und starben noch am Unfallort. Fünf ihrer Kollegen konnten sich in letzter Sekunde durch Sprünge zur Seite retten.

Monatelange Ermittlungen
Die Ermittlungen zogen sich über Monate hin. Zahlreiche Zeugen wurden befragt, Anweisungen und Protokolle überprüft. Schließlich konzentrierten sich die Vorwürfe gegen den 54-Jährigen. Ein weiterer Verdächtiger wurde entlastet, weil sich der Vorwurf der Pflichtverletzung nicht mit der erforderlichen Sicherheit belegen ließ.

Laut Anklageschrift hatte der Angeklagte nicht nur die tatsächliche Sperrung des Gleisabschnitts fälschlich zugesichert, sondern auch versäumt, die vorgeschriebenen Sicherungsposten korrekt einzuweisen und mit einer ATWS-Anlage auszustatten. Dieses automatische Warnsystem (Automatic Track Warning System), das Arbeiter bei herannahenden Zügen mit akustischen Signalen warnt, soll ungenutzt im Kofferraum des Angeklagten gelegen haben.

Verantwortung und Konsequenzen
Der Prozess vor dem Amtsgericht Brühl wird klären müssen, ob diese Versäumnisse tatsächlich zum Tod der beiden Männer führten – und inwieweit der Angeklagte seine Sorgfaltspflichten grob verletzt hat. Der Fall wirft ein Schlaglicht auf die Sicherheitsstandards bei Baustellen an Bahngleisen und auf die Frage, ob sich ähnliche Unfälle künftig verhindern lassen.

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